Unsere EDV-Sachverständigenleistungen

Unsere EDV-Sachverständigen bieten Ihnen Ihnen die kompetente Erstellung von

  • EDV-Gutachten
  • Fertigstellungsbescheinigungen zur Abnahme von Werkverträgen
  • Wertgutachten
  • Beweissicherung
  • Computer Forensik
  • Behördengutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Mediation

gemäß Beurkundung durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft (Registrierungsnummer 909-13) und den Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen (Registrierungsnummer DE-E-2507502) für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich.

Unsere Leistungen bieten wir Behörden, Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen an.

Unsere Sachverständigen sind zugelassen und registriert bei der BSG e.V. - Berufsfachverband für das Sachverständigen u. Gutachterwesen und der DESAG - Deutsche Sachverständigen Gesellschaft.

Viele Probleme, die während des Betriebes einer EDV-Anlage auftreten, sind nur selten einer einzigen Ursache zuzuordnen. Häufig entstehen Probleme nicht nur durch fehlerhafte Soft- und Hardware, sondern auch durch Probleme an den verschiedenen Schnittstellen bzw. durch fehlerhafte Konfiguration der beteiligten Komponenten. Unsere EDV-Gutachtentätigkeit umfasst aus diesen Gründen die ganzheitliche Betrachtung der Informationsverarbeitung in der zu Grunde liegenden IT-Infrastruktur.

Wir bieten Gutachten u.a. für folgende Themen:

  • Funktionsweise und Sicherheit von Netzwerken
  • Funktionsweise von Server-Systemen incl. Datensicherung und Datensicherungskonzepten
  • Sicherer Betrieb von EDV- und TK-Anlagen
  • Projektierung von EDV-Anlagen
  • Individualprogrammierungen mittels Hochsprachen oder Datenbankanwendungen
  • Betriebssysteme wie DOS, Linux, Novell, Unix, Windows
  • Lizenzierung von Office-Produkte und Standard-Software
  • Sicherheit von Notebooks und Mobile Computing
  • Funktionalität gelieferter Hard- und Software
  • Qualität gelieferter Servicearbeiten
  • Sicherheit von Datenfernübertragung
  • Sicherheit der Internetanbindung von Einzel-PC + LANs
  • Sicherheit von eMmail-Systeme (MS Exchange, Tobit David)
  • Konzeption und Sicherheit von WAN-Lösungen
  • Erfüllung von Arbeitsschutzverordnungen, z.B. Bildschirmarbeitsplatzverordnung
  • Produktfälschungen
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Nachverfolgung von Datenmanipulation
  • Auswertung beschlagnahmter EDV-Anlagen

Wir bieten folgende Leistungen:

  • Teilnahme an Durchsuchungen zur Beweissicherung
  • Sicherheitsüberprüfung der Zugangsmöglichkeiten zu einer EDV-Anlage
  • Feststellung missbräuchlicher Nutzung von EDV-Anlagen
  • Suche nach Fehlern in Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen
  • Suche nach Fehlern in Netzwerkern
  • Feststellungen von Schäden an Hardware
  • Wertermittlungen von EDV

Honorarregelung:

Für die Abrechnung von EDV-Sachverständigenleistungen wird die geleistete Zeit herangezogen. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Eine Stunde wird mit 85,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 16,00% (Stand 1. Januar 2005). Für die An- und Abfahrt zu Ortsterminen werden zusätzlich pro Kilometer 0,35 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 16,00% (Stand 1. Januar 2005) fällig. Die Abrechnung nach Zeit beinhaltet keine Spesen, notwendige Auslagen oder Zuschläge. Zusätzliche Ausgaben gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte der der Sachverständige bei einem Gerichtsprozess nach einem Privatgutachten als Zeuge geladen werden, trägt der Auftraggeber des Privatgutachtens die Differenz zum vereinbarten Stundensatz, sofern der Sachverständige vor Gericht nur als Zeuge vergütet wird. Vorschusszahlung wird erbeten.

Bei der Beauftragung durch strafverfolgende Behörden und Gerichte erfolgt die Entschädigung nach dem JVEG mit entsprechend zulässigen und begründeten Zuschlägen je nach Komplexität der Aufgabenstellung und nach ZSEG § 3 Abs. 3b. An- und Abfahrt zu Ortsterminen und Verhandlungsorten werden als Arbeitszeit gewertet und mit den entsprechenden Stundensätzen zuzüglich der Kilometerpauschalen abgerechnet.

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